GOÄ — Gebührenordnung für Ärzte
Die Abrechnungsgrundlage für Privatpatienten und Selbstzahler in Deutschland.
Die Abrechnungsgrundlage für Privatpatienten und Selbstzahler in Deutschland.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde 1965 erlassen und zuletzt 1996 grundlegend überarbeitet. Sie ist eine Rechtsverordnung des Bundes und regelt verbindlich, wie Ärzte Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler abrechnen. Jede Leistung trägt eine Ziffer mit festem Punktwert; aus Punktwert mal Punktzahl ergibt sich der Einfachsatz. Über den Steigerungsfaktor (1,0- bis 3,5-fach, im Regelbereich 2,3-fach) wird die individuelle Schwierigkeit, der Zeitaufwand oder besondere Umstände abgebildet. Faktoren über 2,3 erfordern eine schriftliche, fall-individuelle Begründung. Eine Reform ist seit etwa zwei Jahrzehnten in Diskussion zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Ministerium, der Stand von 1996 gilt aber weiter — viele moderne Leistungen werden über Analogziffern abgerechnet. Die GOÄ steht im Spannungsverhältnis zum EBM, der für Kassenpatienten gilt.
Privatrechnungen müssen Ziffer, Steigerungsfaktor und bei Faktoren über 2,3 eine fall-individuelle Begründung enthalten — Standard-Textbausteine wie "erschwerte Untersuchung" werden von Beihilfestellen und PKV regelmäßig zurückgewiesen. Der typische Aufwand pro Privatrechnung liegt bei 3 bis 8 Minuten, wenn Diagnosen, Ziffern und Begründungen sauber zusammengeführt werden müssen. Häufige Konfliktpunkte sind Analogziffern für moderne Leistungen, fehlende Begründungen bei 3,5-fach-Sätzen und unklare Zuordnung von Beratung zu Untersuchung. Wer privat liquidiert, sollte Ziffernkataloge und Begründungstexte regelmäßig pflegen, sonst summieren sich Erstattungsstreitigkeiten. KI-gestützte Doku kann passende Ziffern und Begründungen aus dem Gesprächsinhalt vorschlagen, die finale Auswahl bleibt beim Arzt.
Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall.
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