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eHBA — elektronischer Heilberufsausweis

Smartcard für Ärzte zur qualifizierten elektronischen Signatur in der TI.

Hintergrund und Definition

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist die digitale Identität jedes Arztes innerhalb der TI. Er wird von den Landesärztekammern in Kooperation mit zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern ausgegeben und basiert auf einer Smartcard mit qualifiziertem Zertifikat nach eIDAS. Pflicht ist der eHBA für eRezept, eAU, eArztbrief, KIM-Mailing, ePA-Zugriff und alle weiteren signaturpflichtigen TI-Prozesse. Die Beantragung erfolgt online bei der Landesärztekammer, die Identifikation per Postident oder VideoIdent, die Karte wird per Post zugestellt. Laufzeit typisch fünf Jahre, danach erfolgt eine Erneuerung. Kosten liegen je nach Anbieter bei rund 10 bis 15 Euro pro Monat. Bei Verlust ist die sofortige Sperre über die Hotline des Vertrauensdiensteanbieters Pflicht. Die Komfortsignatur erlaubt Mehrfachsignaturen ohne wiederholte PIN-Eingabe und ist im Alltag praktisch unverzichtbar.

Was das für die Praxis bedeutet

Ohne eHBA kein eRezept, keine eAU, kein eArztbrief — der Praxisalltag steht still. Bei Mehrarzt-Praxen braucht jeder Arzt einen eigenen eHBA, eine "Praxis-Karte" gibt es nicht. Die Komfortsignatur muss eingeschaltet sein, sonst wird jede Signatur zur Geduldsprobe. Bei Auslaufen des Zertifikats sollte mindestens 3 Monate vorher der Folgeantrag gestellt werden, weil Postlauf und VideoIdent Zeit kosten. Ein verlorener eHBA muss sofort gesperrt werden — die Hotline-Nummer sollte zugänglich sein, nicht in einem Schubfach versteckt. PIN und PUK gehören in einen Tresor, nicht auf einen Klebezettel am Monitor.

Beispiele aus dem Praxisalltag

Typische Stolperfallen

Verwandte Begriffe

Quellen und weiterführende Hinweise

Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall.

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