eAU — elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Digitale Krankschreibung, seit 2023 Pflicht für Vertragsärzte.
Digitale Krankschreibung, seit 2023 Pflicht für Vertragsärzte.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den gelben Schein für Kassenpatienten ab 2023 schrittweise abgelöst. Der Arzt erstellt die AU im PVS, signiert sie qualifiziert per eHBA oder Komfortsignatur und versendet sie über KIM an die Krankenkasse des Versicherten. Der Arbeitgeber ruft die Daten direkt bei der Kasse ab, der Patient erhält weiterhin einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Privatpatienten bekommen weiter Papier. Pflicht ist die eAU für Kassenversicherte; Ausnahmen bestehen bei Hausbesuchen ohne Anbindung oder bei technischen Störungen — dann ist Ersatzverfahren auf Papier zulässig. Die eAU spart Papierverkehr, hat aber den Praxisalltag nicht radikal vereinfacht. KIM-Probleme und Fehler in der Stammdatenpflege bleiben Reibungspunkte. Die DSGVO-Konformität wurde durch ein abgestimmtes Verschlüsselungskonzept sichergestellt.
KIM-Probleme blockieren den eAU-Versand — ein häufiger Frust-Punkt im Praxisalltag, weil dann manuell nachgesteuert werden muss. Patienten, die nach einem Krankenkassenwechsel mit alten Daten erscheinen, sind klassische eAU-Stolperfallen. Die eAU sollte direkt nach dem Termin erstellt und versendet werden, nicht in Sammel-Aktionen am Tagesende — sonst stauen sich Fehler an. Bei der Folge-AU darf der lückenlose Anschluss nicht vergessen werden, sonst entstehen sozialrechtliche Probleme für den Patienten. Eine MFA, die täglich kurz die KIM-Fehlerliste durchsieht, fängt die meisten Probleme ab. Bei Hausbesuchen ohne Anbindung ist das Papier-Ersatzverfahren weiter gültig.
Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall.
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