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Ratgeber · 6 Min Lesezeit ·

7 Sätze für eine GOÄ-Begründung, die Privatpatienten nicht stört

Konkrete Formulierungen für 2,3- und 3,5-fache Steigerung in der GOÄ. Praxisnah, prüfungsfest und ohne Reibung mit dem Privatpatienten.

Eine GOÄ-Begründung muss zwei Dinge leisten: sie muss die PKV überzeugen und sie darf den Patienten nicht verärgern. Beides gelingt nur mit klarer Sprache. Wer schreibt „erhöhter Aufwand”, bekommt die Rechnung zurück. Wer schreibt „Beratung über 25 Minuten wegen multipler Begleiterkrankungen”, bekommt das Geld.

Im Folgenden finden Sie sieben Sätze, die in der täglichen Praxis funktionieren — geprüft an Erstattungsverhalten der großen privaten Versicherer und an dem, was Patienten in der Sprechstunde tatsächlich akzeptieren.

Warum die Standardformel „erhöhter Schwierigkeitsgrad” nicht reicht

Die PKV-Sachbearbeitung sieht täglich Hunderte Rechnungen. Pauschalformeln wie „erhöhter Zeitaufwand” oder „besondere Schwierigkeit” landen direkt im Nachfrage-Stapel. Begründungen für den 2,3-fachen Satz sind nicht zwingend, ab dem Schwellenwert aber dringend zu empfehlen. Ab dem 3,5-fachen Satz sind sie Pflicht (§ 5 Abs. 2 GOÄ).

Drei Dinge müssen drinstehen: ein konkreter Anlass, ein messbarer Mehraufwand und ein nachvollziehbarer Bezug zur Leistung. Vage Adjektive ersetzen das nicht.

„Ich habe jahrelang ‚erhöhte Schwierigkeit‘ geschrieben. Seit ich konkret begründe — mit Minuten, mit Diagnosen, mit dem Grund — kommt fast nichts mehr zurück.” — Hausarzt aus Hessen, coliquio-Forum

Sieben Sätze, die sich bewährt haben

Die folgenden Formulierungen sind keine Vorlage für jeden Fall. Sie zeigen, wie konkret eine Begründung sein muss.

Was Privatpatienten wirklich stört — und was nicht

Privatpatienten lesen ihre Rechnung. Vor allem dann, wenn die PKV die Erstattung zurückhält und der Patient zwischen Praxis und Versicherung steht. Stein des Anstoßes ist selten der Steigerungssatz selbst — sondern die Begründung, wenn sie unverständlich oder herabsetzend wirkt.

Vermeiden Sie:

Stattdessen funktioniert: konkrete Zeitangabe, neutrale Beschreibung des Mehraufwands, Bezug auf eine bekannte Diagnose. „Beratung 25 Minuten zu Diabetes-Einstellung” liest jeder Patient, ohne sich angegriffen zu fühlen.

Wann der 3,5-fache Satz der falsche Weg ist

Nicht jede aufwendige Leistung rechtfertigt den Höchstsatz. Bei wiederkehrenden Begründungen mit identischem Wortlaut prüft die PKV genauer. Auch das ständige Ausschöpfen des Höchstsatzes ohne erkennbare Differenzierung zwischen Patienten fällt auf.

Faustregel: Wenn Sie bei zehn Privatpatienten zehnmal denselben Satz mit demselben Faktor schreiben, stimmt etwas nicht. Differenzieren Sie. Manche Beratung ist 2,3-fach, manche 2,8-fach, manche 3,5-fach. Das ist im Sinne der GOÄ.

Begründung dokumentieren — auch in der Karteikarte

Die Begründung gehört nicht nur auf die Rechnung, sondern auch in die Karteikarte. Im Streitfall mit der PKV oder in einer Berufshaftpflicht-Frage zählt, was Sie am Tag der Leistung dokumentiert haben — nicht, was Sie sechs Monate später rekonstruieren.

Halten Sie pro Konsultation drei Punkte fest: tatsächliche Dauer, konkreter Anlass des Mehraufwands, betroffene Diagnosen. Diese drei Punkte ergeben automatisch eine prüfungsfeste Begründung.

Der praktische Hinweis am Ende

Wer die Begründung am Tagesende rekonstruiert, verliert Zeit und Substanz. Wer sie diktiert, während der Patient noch im Behandlungszimmer sitzt, ist in 30 Sekunden fertig. Eine Praxis-KI, die direkt aus dem Sprechstundengespräch eine prüfungsfeste GOÄ-Begründung formuliert, nimmt Ihnen genau diesen Schritt ab — Otium macht das lokal in der Praxis, ohne dass Patientendaten Ihre Praxis verlassen.

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